Bausparvertrag
Der besondere Reiz des Bausparvertrages liegt wohl in der genauso genialen wie simplen Grundidee. Viele Personen schließen sich zusammen, um ihr Ziel vom eigenen Haus mit möglichst wenig Kosten und Risiko zu verwirklichen.
Die Zinssätze für Guthaben und Bauspardarlehen sind nicht von den Zinsen auf dem Finanzmarkt abhängig, sondern richten sich ausschließlich nach dem Zinssatz der im Bausparvertrag festgelegt ist. Das ist von Vorteil, weil man nicht von niedrigen Guthabens- oder hohen Darlehenszinsen überrascht werden kann und schon am Beginn des Bauvorhabens die Höhe aller Raten kennt. Möglich ist dieser Vorteil durch die Grundidee, die dem Bausparvertrag zugrunde liegt.
So gehts !
Ein Bausparvertrag durchläuft 3 Phasen - die Anspar-, die Warte- und die Darlehensphase. Während der Ansparphase zahlt der Kunde regelmäßig Beträge auf ein Sparkonto ein. Dabei gibt es in der Regel einen festgelegten Regelbeitrag. Zusätzlich kann der Kunde aber in der Regel auch Sonderzahlungen (vor Abschluss prüfen!) leisten, um sein Ziel schneller zu erreichen. Der zeitliche Ablauf wird in folgender Grafik dargestellt, wobei die Länge der Balken zufällig gewählt ist und nichts über die Dauer der Phasen aussagt.

Die Ansparphase endet, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt in der Regel vom Sparguthaben (meistens sind 40 oder 50% der Bausparsumme nötig) und einer Bewertungszahl ab. Die Bewertungszahl wird abhängig von der Bausparkasse und dem Tarif unterschiedlich berechnet und soll sicherstellen, dass der Vertrag ausreichend lange bespart wird.
Ist das erreicht, beginnt die Wartezeit. Wie lang die Wartezeit ist, hängt davon ab, wie hoch das Guthaben der Bausparkasse zu den Zuteilungsterminen ist. Diese Zeit ist weder vertraglich vereinbart, noch kann man diese Zeit als Kunde beeinflussen. Die Bausparkassen dürfen zum Zeitpunkt der Zuteilung auch keine verbindlichen Zusagen machen. In der Regel können die Bausparkassen aber Erfahrungswerte geben, wie lang die Wartezeit in der Regel ist und zumindest in unserem Fall, hat das auch anstandslos funktioniert.
Wird der Bausparvertrag von der Bausparkasse zugeteilt, kann man das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Die Höhe des Bauspardarlehen ist die Differenz aus der Bausparsumme und dem angesparten Guthaben. Das Bauspardarlehen finanziert sich aus der Ansparleistung anderer Bausparer. Da man nicht nur das Bauspardarlehen sondern auch sein angespartes Guthaben ausgezahlt bekommt, steht einem die komplette Bausparsumme zur Verfügung, um sein Bauvorhaben zu finanzieren. Die Tilgung des Bauspardarlehens erfolgt dann zu einem im Bausparvertrag festgelegten Zinssatz der über die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Zumindest bei unserem Vertrag war auch die Höhe der Tilgung festgelegt. Das hat sich in unserem Fall als hinderlich erwiesen, weil das Bauspardarlehen dann zwar innerhalb von ca. 11 Jahren getilgt war, dafür aber natürlich die Raten entsprechend hoch waren. Soweit ich weiß, gibt es aber inzwischen andere Tarife die ein „Strecken“ der Tilgung und damit geringere Raten erlauben.
Fördermöglichkeiten
Für die Beträge die man während der Ansparphase auf den Bausparvertrag einzahlt, kann man je nach persönlicher Situation verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Die nachfolgende Aufzählung zeigt die uns bekannten Fördermöglichkeiten auf.
- Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf eingezahlte vermögenswirksame Leistungen. Dabei kann der Arbeitgeber direkt aus dem Gehalt einen bestimmten Betrag auf den Bausparvertrag einzahlen. Auf diesen Betrag zahlt der Staat dann einen Zuschuss. Die Arbeitnehmersparzulage wird nur gewährt, wenn festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wie hoch die Förderung ist und welche Einkommensgrenzen aktuell gelten, sollte man beim zuständigen Finanzamt, Steuerberater oder ähnlichen Quellen herausfinden.
- Bei der Wohnungsbauprämie wird ebenfalls ein Zuschuss gezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt derzeit 8,8 % der Beiträge auf den Bausparvertrag, die Guthabenzinsen sowie zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren für den Bausparvertrag bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Auch hier gelten Einkommensgrenzen die man nicht überschreiten darf. Außerdem ist die Verwendung der Gelder aus dem Bausparvertrag nur für Wohnungsbaumaßnahmen zulässig. Auch hier sollte man sich vor Abschluss beraten lassen.
- Ganz neu ist Wohnriester bzw. Eigenheimrente. Diese Förderung ist der Nachfolger der sehr beliebten Eigenheimzulage. Mit dieser Förderung kann man auf Beiträge auf Bausparverträge (Achtung, hierfür gibt es spezielle Tarife!) die Riesterförderung erhalten, wenn der Vertrag der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie dient.
Unsere Erfahrungen
Ein Bausparvertrag hat seine Stärken unseres Erachtens in dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz. Dadurch kann man sicher kalkulieren und ist vor bösen Überraschungen sicher. Die wesentlichsten Nachteile eines Bausparvertrages sind unserer Meinung nach:
- Die benötigte Summe steht erst nach der Ansparphase und der Wartezeit zur Verfügung. Meistens möchte man aber sein Bauvorhaben schneller realisieren und nicht für das Haus sparen und gleichzeitig Miete zahlen.
- Leider ist auch die Länge der Wartezeit bis zur Zuteilung nur bedingt planbar. Diese kann man zwar bei der Bausparkasse erfragen, erhält aber, wenn überhaupt, nur einen Erfahrungswert. Diese Angabe ist aber nicht garantiert. Dadurch wird die zeitliche Planung der Finanzierung des Hausbau erheblich erschwert.
Wir haben daher für die Anschaffung unserer Eigentumswohnung den Bausparvertrag kombiniert mit einem tilgungsfreien Darlehen einer Bank. Außerdem finde ich Bausparer sinnvoll, um später Modernisierungen oder Erweiterungen des Hauses bzw. der Wohnung zu finanzieren.
